Der Friedhof in Lutter

Seit 1810 hat das Dorf einen eigenen Friedhof. Bei Beerdigungen wird die Friedhofskapelle genutzt, die 1972 erbaut wurde und der Stadt Neustadt gehört. Die Ruhefrist der Gräber beträgt 30 Jahre.

Auf dem Friedhof gibt es drei Arten von Grabstätten. Die traditionelle Wahlgrabstätte, bei der sowohl Sarg- als auch Urnen-Beisetzungen möglich sind. Die Angehörigen sorgen selbst für den Grabstein und übernehmen die Bepflanzung und die Pflege der Gräber bzw. beauftragen eine Gärtnerei damit.
Die Wahlgrabstätte im Rasenfeld ermöglicht ebenfalls Sarg- und Urnen-Beisetzungen. Die Gestaltung der Grabsteine ist einheitlich und die Arbeiten werden von einer Vertragsfirma ausgeführt. Die Kosten müssen die  Angehörigen übernehmen.  Diese Gräber darf man nicht bepflanzen, aber Blumenschalen, Kerzen etc. können auf die Grabsteine gestellt werden. Die Pflege der Rasenfläche übernimmt das Friedhofsteam.

Neu hinzugekommen ist die dritte Form der Grabstätte, die Urnenbaumgrabstätte. Um einen Baum (Buche) sind 16 Stein-Stelen im Kreis gesetzt, an denen je eine  Urne beigesetzt wird. Name und Lebensdaten der/des Verstorbenen werden auf eine kleine Bronzetafel graviert, die oben auf der Stele befestigt wird. Diese Grabtafeln sind einheitlich und werden vom Friedhof beauftragt. Die Pflege der Grabanlage übernimmt wiederum das Friedhofsteam. Angehörige können nur in der Zeit von Totensonntag bis Ende Februar Gestecke, Kerzen etc. zu der Stele legen/stellen.

Rückblick in die Geschichte
Im 18. Jhd. wurden noch alle Verstorbenen des Kirchspiels Mandelsloh an der
St.-Osdag-Kirche bestattet. Der Friedhof dort war nach den Dorfschaften und deren Größe eingeteilt. Auf wiederholte Bitte der Gemeinde Lutter erlaubte die Kirchen-Commission des Kirchspiels Mandelsloh 1810 schließlich die Anlage eines eigenen Friedhofs in Lutter. Er wurde am Westrand des Dorfes inmitten der Gemeinheit (Allmende) errichtet. So konnten die Dorfbewohner einfacher die Grabstätten ihrer Lieben erreichen und die Gräber pflegen.