Taufe in der Kirchengemeinde Mandelsloh

Wenn Sie überlegen, Ihr Kind taufen zu lassen, sollten Sie sich in jedem Fall beim Pfarramt melden. Viele Fragen können wir Ihnen jedoch schon hier im Vorfeld beantworten:

Taufen können sowohl in der St.Osdag-Kirche in Mandelsloh als auch in den Kapellen in Lutter oder Laderholz stattfinden. Gerne taufen wir im Hauptgottesdienst der Gemeinde, sofern der Gottesdienst nicht bereits einen anderen Schwerpunkt hat. Aber auch besondere Taufgottesdienste und -orte sind möglich.

Wer bei seiner Taufe noch nicht religionsmündig ist, also jünger als 14 Jahre, braucht Taufpat*innen. Sie haben die Aufgabe, ihrem Täufling zu helfen, in die Kirchengemeinde hineinzuwachsen. Sie können das Kind in seiner religiösen Entwicklung begleiten, Fragen beantworten und selbst dafür einstehen, dass es gut ist, zu Gott zu gehören.
Das Pat*innenamt ist ein kirchliches Amt; übernehmen kann es daher nur, wer selber der Kirche angehört. Es reicht jedoch aus, wenn ein Pate evangelisch ist: Weitere Paten können auch einer anderen christlichen Kirche angehören.

Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Anmeldung der Taufe:
Geburtsurkunde bzw. Stammbuch 
Bescheinigung für religiöse Zwecke (gibt es beim Standesamt für gewöhnlich bei der Ausstellung der Urkunden für das Kind)
Sofern Ihre Taufpaten nicht unserer Kirchengemeinde angehören, brauchen wir von ihnen einen Patenschein. Den bekommen die Pat*innen bei ihrer jeweiligen Kirchengemeinde.
Falls Sie selbst zu einer anderen Kirchengemeinde gehören, aber Ihr Kind in unserer Gemeinde getauft werden soll, benötigen Sie von Ihrer eigenen Gemeinde ein so genanntes Dimissoriale, das Sie bei Ihrem Pfarramt erhalten.

Bei der Taufe wird dem Täufling Gottes Segen persönlich zugesprochen. Dazu können Sie selbst einen Taufspruch aussuchen. Eine Liste von Taufsprüchen, zum Teil mit Erklärung, finden Sie hier:

http://www.taufspruch.de